KSGE 2015 Nr. 15 StG § 207 Abs. 1 lit. g. Handänderungssteuer, steuerfreie Handänderungen, rechtliches Gehör. 1. Sind im Einspracheentscheid die zum konkreten Ergebnis führenden Gründe hinreichend erläutert worden, ist das rechtliche Gehör nicht verletzt. 2. In Auslegung des Gesetzes bzw. durch Lückenfüllung ist der zeitverschobene Zukauf einer Wohnung zu einer bestehenden Wohnung unter Zusammenlegung beider Wohnungen als Erweiterung des Wohneigentums ein von der Handänderungssteuer befreiter Vorgang. Sachverhalt: 1.1 Mit Kaufvertrag Nr. 001 vom … 2014 erwarb X. das Grundstück GB A. Nr. 0001 von der Y. GmbH zu einem Preis von CHF 310'000.00.