8.7 Anzufügen ist, dass es möglicherweise durchaus als angemessen betrachtet werden könnte, Konkubinatspaare zu privilegieren, wie dies viele andere Kantone auch tun (vgl. die Übersicht in SSK, Erbschafts- und Schenkungssteuern, März 2013). Bei einem sog. qualifizierten (mind. fünfjährigen) Konkubinat (vgl. die bundesgerichtliche Definition in BGE 118 II 235), das im Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch bestand, bestehen zweifellos sehr enge Beziehungen, die häufig enger sein dürften als die Beziehungen des Erblassers zu den in Klasse 1-4 genannten Personen.