a und b und § 230 StG ge-schaffene System die Ehe und die Familie (Verwandtschaft). Die privilegierten Verhältnisse werden im Ehe- und Familienrecht des ZGB geregelt und die dort genannten Personen sind (ausser den Schwiegereltern) gesetzliche Erben nach Art. 457 ff. ZGB. Das Bundesgericht hat erkannt, dass ein solches System, das auf Familie und Verwandtschaft abstellt, und die Konkubinatspaare nicht einbezieht, nicht verfassungswidrig ist. Ein solches System schützt Ehe und Familie aufgrund von deren wichtigen Bedeutung in der Gesellschaft. Es berücksichtigt auch die zivilrechtlichen Beistands- und Unterstützungspflichten (BGE 123 I 241 E. 4, 5).