KSGE 2015 Nr. 16 StG § 230. Erbschaftssteuer, Konkubinat, Rechtsgleichheit. Der Gesetzgeber hat sich bewusst dagegen entschieden, Konkubinate bei der Erbschaftssteuer zu privilegieren. Das Rechtsgleichheitsgebot und auch das Willkürverbot werden damit nicht verletzt. Die privilegierten Gruppen sind mit dem Konkubinat nicht vergleichbar. Sachverhalt: 1.1 Der am 30. Juni 2013 verstorbene Y. setzte seine langjährige Lebenspartnerin X. als Alleinerbin ein. Sie hatten nach den unbestrittenen Angaben von Frau X. seit dem … 1992 im Einfamilienhaus des Verstorbenen im Konkubinat gelebt. Sie hatten keine gemeinsamen Kinder.