Dessen gesamtes Vermögen geht auf die Erben über (Universalsukzession). Der Betrag von CHF 70‘000 gehört somit zum Nachlass. Die Erhebung der Nachsteuer ist demnach nicht zu beanstanden. Die diesbezüglichen Voraussetzungen sind im Übrigen unbestritten. Der Rekurs erweist sich damit als unbegründet und ist daher abzuweisen. Steuergericht, Urteil vom 23. Februar 2015 (SGNEB.2014.6)