Dabei sei es nicht um den Übertritt ins Betagtenheim G. gegangen, sondern nur um eine entsprechende Anmeldung. Die Abwicklung mit der Bank sei am Morgen des 3. September 2010 eingefädelt worden. Auch habe sich sein Onkel ein Testament gewünscht. Der Rekurrent ersuchte darum, nicht von einem Schenkungsversprechen auszugehen. Aus den Erwägungen: