Ein rechtsgültiges Testament existiere nicht. Es wurden 4 Quittungen vom 3. und 4. September 2010 eingereicht über total CHF 70‘000 (X.: CHF 10‘000; Z.: CHF 20‘000; A.: CHF 10‘000; B.: CHF 30‘000). Zudem wurde eine Vollmacht des Erblassers an seinen Neffen vom 26. August 2009 abgegeben zur Vertretung in finanziellen Angelegenheiten und freiem Handeln, wobei diese Vollmacht nicht über den Tod hinausging. Am 5. März 2014 wurde das Nachsteuerverfahren abgeschlossen und Nachsteuern von CHF 1‘517.25 erhoben (Rechnung Nr. … vom 18.2.2014). Dagegen erhob X. am 8. März 2014 Einsprache an das Steueramt. Er machte v.a. geltend, es gehe um eine Schenkung seines Onkels zu dessen Lebzeiten.