Am 30. August 2012 leitete das Kantonale Steueramt gegen X. ein Nachsteuerverfahren ein betreffend Nachlasstaxe und Erbschaftssteuern. Grund waren bis anhin nicht berücksichtigte Vermögenswerte von CHF 70‘000. Anlässlich einer Einigungsverhandlung vom 18. September 2012 wurde im entsprechenden Protokoll festgehalten, dass Geldbezüge in diesem Umfang nicht bestritten seien. Diese seien nach dem Willen des Erblassers und Onkels von X., Y. sel. an von diesem bestimmte Empfänger für geleistete Dienste zu Lebzeiten erfolgt. Den Auftrag dazu habe X. am Vorabend des Todes vom Erblasser erhalten. Ein rechtsgültiges Testament existiere nicht.