KSGE 2015 Nr. 13 StG § 170 Abs. 1, § 217 Abs. 1, § 223. Nachsteuern, Nachlasstaxe, Erbschaftssteuern, Schenkung. Wird ein formungültiges Schenkungsversprechen erst nach dem Tod des Schenkers vollzogen, kann ein Rechtsgeschäft unter Lebenden nicht mehr vorliegen. Der Betrag gehört zum Nachlass und ist vorliegend nachzubesteuern. Sachverhalt: 1. Am 30. August 2012 leitete das Kantonale Steueramt gegen X. ein Nachsteuerverfahren ein betreffend Nachlasstaxe und Erbschaftssteuern.