Dies sei nicht der Fall gewesen. Vielmehr sei es so, dass nach dem Erwerb das Restaurant nahtlos weitergeführt worden sei, wie bis anhin, nämlich von ein und derselben Mieterin, der C. AG (resp. von deren Repräsentanten D., und zwar auf der Basis des vorbestehenden Mietvertrags vom … 2008 zwischen der vorherigen Eigentümerin und der damaligen Mieterin C. AG). Über die C. AG sei am … 2012 der Konkurs eröffnet worden, weshalb das Mietverhältnis vorzeitig beendet worden sei. In dem nachträglich erstellten Abschluss per … 2012 haben Herr Y. und Herr Z. ebenfalls ausschliesslich Mieteinnahmen (im Betrag von CHF …) verbucht (abgesehen von einem Finanzertrag von CHF …).