Privatvermögen-Geschäftsvermögen kommt im Einkommenssteuerrecht der natürlichen Personen und damit bei der Besteuerung der Inhaber von Personenunternehmungen grundlegende Bedeutung zu. Demgegenüber wird bei Kapitalgesellschaften nicht zwischen Geschäftsvermögen und Privatvermögen unterschieden, da diese nur Geschäftsvermögen haben können (francis cagianut/ernst höhn, Unternehmungssteuerrecht, 3. A., S. 251). Voraussetzung dafür, dass überhaupt Geschäftsvermögen vorliegen kann, ist immer, dass ein Geschäftsbetrieb geführt wird, sei dies durch einen Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft.