der Schweiz fortbesteht und die bisher für die Einkommenssteuer massgeblichen Werte übernommen werden, und zwar insbesondere bei der Übertragung eines Betriebs oder eines Teilbetriebs auf eine juristische Person (lit. b). 3.1 Vorliegend ist strittig, ob die mittels Sacheinlagevertrags vom … 2012 auf die in Gründung stehende X. AG (und bis zu diesem Zeitpunkt Y. und Z. zu je ½ Miteigentum gehörende) übertragene Liegenschaft Grundbuch A. Nr. 01 als handänderungssteuerfreier Vorgang bewertet werden kann. Konkret zu entscheiden ist die Frage, ob das vorerwähnte Rechtsgeschäft - wie die Rekurrentin behauptet - geradezu als Paradebeispiel unter § 207 Abs. 1 lit. d StG subsumiert werden kann.