von deren Repräsentanten D.), und zwar auf der Basis des vorbestandenen Mietvertrags vom … 2008 (zwischen der vorherigen Eigentümerin E. und der damaligen Mieterin C. AG). Die damalige Mieterin C. AG, über welche am … 2012 der Konkurs eröffnet worden sei, wäre ihren eigenen Angaben zufolge nicht in der Lage gewesen, Mietzinse zu bezahlen, weshalb sich die Parteien letztlich entschieden hätten, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden, Regelungen betreffend den käuflichen Erwerb des Inventars zu treffen und die geschuldeten Mietzinse mit dem Kaufpreis resp. mit der Bewertung des Inventars zu verrechnen.