Vielmehr verhalte es sich so, dass nach dem Erwerb vom … 2012 das Restaurant nahtlos weitergeführt worden sei, nämlich von ein und derselben Mieterin, der C. AG (resp. von deren Repräsentanten D.), und zwar auf der Basis des vorbestandenen Mietvertrags vom … 2008 (zwischen der vorherigen Eigentümerin E. und der damaligen Mieterin C. AG).