Zur Vervollständigung der Verfahrensakten sei nunmehr zwischenzeitlich ein solcher erstellt worden; dieser erzeige u.a. für die Zeitperiode vom ... April bis … November 2012 einen Verlust von CHF … . - Die Gesellschafter Y. und Z. hätten zudem nie behauptet, nach dem käuflichen Erwerb der Liegenschaft das Restaurant in den darauf folgenden Monaten selber betrieben zu haben. Vielmehr verhalte es sich so, dass nach dem Erwerb vom … 2012 das Restaurant nahtlos weitergeführt worden sei, nämlich von ein und derselben Mieterin, der C. AG (resp.