- Entgegen den Ausführungen der Rekurrentin spiele es keine Rolle, ob die Liegenschaft vom Privat- ins Geschäftsvermögen übertragen worden sei oder nicht. Das Argument, es seien ein und dieselben wirtschaftlich Berechtigten beteiligt, sei nur bei einer Immobiliengesellschaft beachtlich. Bei einer steuerneutralen Umstrukturierung könne nur Geschäfts-, nicht jedoch Privatvermögen übertragen werden. - Zusammenfassend könne festgehalten werden, dass unbestritten sei, dass sich die Liegenschaft zuerst im Privatvermögen der Herren Y. und Z. befunden habe.