Die Weiterführung des Restaurationsbetriebs (resp. die vorübergehende Schliessung wegen des Umbaus) habe keinen Einfluss darauf, ob sich die Liegenschaft vorher im Geschäfts- oder Privatvermögen der beiden Herren Y. und Z. befunden habe. Ausserdem sei gemäss Berichterstattung im … der Restaurationsbetrieb bereits im … 2012 eingestellt worden. - Es möge zutreffen, dass in der Liegenschaft vor dem … 2013 bereits ein Res-taurationsbetrieb geführt worden sei. Gemäss den Ausführungen der Rekurrentin sei die Liegenschaft an die bisherige Eigentümerin vermietet gewesen.