- Aus dem Umstand, dass Y. und Z. das Mietverhältnis gekündigt hätten, um anschliessend mittels der Rekurrentin selber den Restaurationsbetrieb führen zu können, könne die Rekurrentin nichts zu ihren Gunsten ableiten. Gerade weil die Herren Y. und Z. die Liegenschaft vermietet gehabt hätten, habe sich die Liegenschaft in ihrem Privat-vermögen befunden und sei anschliessend in das Geschäftsvermögen der Rekurrentin übertragen worden. - Die Sanierung des Gebäudes anfangs 2013 sei durch die Rekurrentin vorgenommen worden. Die Weiterführung des Restaurationsbetriebs (resp.