Mit dem Erwerb des Grundstücks hätten Y. und Z. nichts anderes bezweckt, als den seit Jahrzehnten bestehenden traditionellen Restaurationsbetrieb fortzuführen; dies sei nahtlos umgesetzt und nach der AG-Gründung im … 2012 mit ein und denselben wirtschaftlich Berechtigten erreicht worden. 3. Mit Vernehmlassung vom 7. Oktober 2014 äusserte sich das Steueramt (Vorinstanz) zum Rekurs im Wesentlichen wie folgt: - Dem Vorbringen der Rekurrentin, die Liegenschaft sei von einer einfachen Gesellschaft auf eine juristische Person übertragen worden, weshalb von einer steuerfreien Umstrukturierung auszugehen sei, sei nicht zu folgen. Die rekurrierende Aktiengesellschaft sei am … 2012 gegründet worden;