Auch nach dem Erwerb durch die Herren Y. und Z. sei dieser Wirtschaftsbetrieb nahtlos fortgeführt und identisch weiter betrieben worden. So habe die einfache Gesellschaft Y. und Z. (Personengesellschaft) auch nach dem käuflichen Erwerb des Grundstücks in den Gebäulichkeiten weiterhin eine Wirtschaft führen wollen und das vorbestandene Mietverhältnis per 31. Dezember 2012 gekündigt, mit dem Ziel, anschliessend über ihre Gesellschaft das traditionelle Restaurant selber resp. in eigener Regie führen zu wollen.