2.2 Die Rekurrentin führt denn aus, dass in der zur Beurteilung stehenden Liegenschaft bereits seit Jahrzehnten vor dem Erwerb durch die Herren Y. und Z. eine traditionelle und weitherum bekannte Wirtschaft betrieben worden sei. Auch nach dem Erwerb durch die Herren Y. und Z. sei dieser Wirtschaftsbetrieb nahtlos fortgeführt und identisch weiter betrieben worden.