Zudem wird im Rekurs moniert, das Steueramt habe in akten- und tatsachenwidriger Weise ausgeführt, dass Y. und Z. bis zur Neueröffnung des Wirtschaftsbetriebes in der Liegenschaft keinen Geschäftsbetrieb geführt hätten, somit keine Umstrukturierung, sondern nur ein Übergang vom Privat- ins Geschäftsvermögen stattgefunden habe. Auf die Erörterungen des Steueramtes zur Definition einer Immobiliengesellschaft will die Rekurrentin in ihrer Rekursschrift nicht eingehen, zumal dieser Themenbereich gar nicht diskutiert bzw. hinterfragt worden sei. 2.2