Als Einleger figurierten die Gründer der Aktiengesellschaft, Y. und Z. 1.2 Mit Rechnung und Veranlagungsverfügung Nr. … vom 10. Dezember 2012 stellten die Betriebswirtschaftlichen Dienste FD der Käuferin resp. Übernehmerin die Gebühren und Auslagen in Rechnung und eröffneten dieser die Veranlagung für die Handänderungssteuer von CHF … , berechnet zum Satz von 2,2% von einem Abgabewert von CHF … . 1.3 Gegen die Veranlagung der Handänderungssteuer liess die X. AG mit Eingabe vom 21. Dezember 2012 Einsprache erheben mit dem Begehren, die Veranlagung der Handänderungssteuer aufzuheben.