KSGE 2015 Nr. 14 StG § 207 Abs. 1 lit. d. Handänderungssteuer, steuerfreie Handänderungen. Die Übertragung einer Liegenschaft mittels Sacheinlagevertrag auf eine in Gründung stehende Aktiengesellschaft bei einem Übergang vom Privatvermögen ins Geschäftsvermögen ist keine steuerneutrale Umstrukturierung bzw. kein handänderungssteuerfreier Vorgang. Sachverhalt: 1.1 Mit öffentlich beurkundetem Sacheinlage- und Sachübernahmevertrag vom … 2012 erwarb die X. AG (in Gründung) das Grundstück GB A. Nr. 01 für CHF …, wofür 400 Namenaktien zu CHF … ausgegeben und CHF … als Forderung gutgeschrieben wurden. Als Einleger figurierten die Gründer der Aktiengesellschaft, Y. und Z. 1.2