Diese können aber verschiedene Ursachen haben. Auch im „Aktienkaufvertrag/ Vereinbarung“ vom 12.4.2011 finden sich keinerlei Hinweise, dass der dort als „pauschal“ bezeichnete Kaufpreis aufgrund von negativen Zukunftsaussichten für die Unternehmung im Gleichschritt zur Annahme eines tiefen Verkehrswertes (begründet mit schlechten wirtschaftlichen Aussichten) bewusst niedrig angesetzt worden wäre. Die Gründe für die Veränderungen der in der Buchhaltung ausgewiesenen Zahlen sind nicht nachvollziehbar nachgewiesen.