Im vorliegenden Fall hat die Steuerverwaltung den Verkehrswert der Beteiligung in Anwendung des KS 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz ermittelt und den Verkehrswert der einzelnen Aktie mittels einer Schätzung des Steueramtes des Kantons F. als Sitzkanton per 31.12.2010 und unter Bezugnahme auf den Aktienwert gemäss eidgenössischer Wertschriftenverzeichniskontrolle mit Fr. 9'466.00 bestimmt. Dieser Bewertung liegt die sog. „Praktikermethode“ zugrunde, wobei im konkreten Fall einer Holdinggesellschaft der Substanzwert, welcher aus dem Unternehmenswert der Tochtergesellschaft besteht, herangezogen wurde. Dieses Vorgehen ist rechtskonform und entspricht den Vorgaben der Steuergesetzgebung.