Eine vergangenheitsorien-tierte Bewertung wie bei der Praktikermethode werde in der vorherrschenden Lehre der Unternehmensbewertung nicht mehr als zielführend angesehen. Die Abteilung juristische Personen des Steueramtes Solothurn würde praktisch ausschliesslich von ertragsorientierten Bewertungsmethoden ausgehen. Im konkreten Fall seien am Bewertungsstichtag sowohl der schlechte Geschäftsgang im Jahr 2011 wie auch die schlechte Prognose für das Jahr 2012 erkennbar gewesen. Schliesslich sei nicht ersichtlich, warum die im Bereich der direkten Steuern entwickelte Praxis des Bundesgerichts (BGer 2C_309/2013) nicht auch im Bereich der Schenkungssteuern gelten sollte.