Abweichungen seien nur bei besonderen Umständen möglich. Die vergangenheitsorientierte Praktikermethode sei aus steuerrechtlicher Sicht sinnvoll. Da sie nur geringe Ermessensspielräume kenne, sei sie unempfindlich gegen Manipulationsversuche. Schliesslich könne damit eine landesweit einheitliche Bewertungsmethode verwendet werden. Mit einem gemäss Praktikermethode ermittelten Verkehrswert pro Aktie von Fr. 9'466.00 müsse bei einem effektiven Kaufpreis von Fr. 1'832.55 pro Aktie von einer gemischten Schenkung ausgegangen werden, womit der Rekurs unbegründet sei. 2.3 In ihrer Replik vom 18.7.2014 halten die Rekurrenten an ihren bisherigen Anträgen fest.