Im Rahmen einer in der E.-Gruppe rückwirkend per 1.1.2012 vorgenommenen Mutter-Tochter- Absorptionsfusion habe das Eigenkapital (Substanzwert) mit einem unechten Fusionsverlust abgenommen. Zu berücksichtigen sei, dass einerseits per 31.12.2010 der Substanzwert zu korrigieren sei, weil die Beteiligung E. AG mit einem zu hohen Verkehrswert berücksichtigt worden sei und weil sich anderseits die wirtschaftliche Entwicklung in einem wesentlich tieferen Aktiensteuerwert per 31.12.2012 zeige. Aufgrund der Unternehmensbe-wertung der Firma G. ag ergebe sich ein Verkehrswert je Aktie von (rund) Fr. 1'366.00.