Die Rekurrenten betonen, dass die Aktienbewertung nach der Wegleitung der Schweizerischen Steuerkonferenz zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert im Einzelfall stark vom betriebswirtschaftlichen Wert der Aktien abweichen könne. Bei den vom Steueramt angewandten Bewertungsmethoden würden insbesondere „die Tendenz, künftige Entwicklungen, Budget, etc.“ nicht berücksichtigt. Dies würde ein falsches Resultat ergeben, da bei Unternehmensverkäufen vor allem die wirtschaftliche Zukunftsprognose zur Bestimmung von Verkaufspreis/Verkehrswert entscheidend sei. Die Entwicklung im Bereich der Unternehmensbewertung sei geprägt von einer Abkehr von der rein vergangenheitsorientierten Betrachtung.