Damit verlangen sie die Aufhebung des Einspracheentscheides und die Feststellung, dass beide Rekurrenten keine Schenkung erhalten hätten und dass der Verkehrswert je Aktie Fr. 1'832.55 betragen würde. Zur Begründung lassen die Rekurrenten ausführen, dass die Parteien den Kaufpreis nach Abzug der Darlehensschuld gegenüber C.Y. vom pauschalen Kaufpreis pro Aktie auf Fr. 1'832.55 vereinbart hätten. Dieser Preis würde unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte und der negativen Tendenzen der Marktgegebenheiten dem Verkehrswert entsprechen.