Mit Einspracheentscheid vom 28.4.2014 wurde für beide Steuerpflichtige der verlangte Minderheitsbeteiligungsabzug von 30 % gewährt. Im Übrigen wurden die Einsprachen abgewiesen und der Steuerwert der übertragenen Aktien gestützt auf eine Aktienbewertung durch das Kantonale Steueramt F. auf total Fr. 463'834.00 bzw. auf Fr. 9'466.00 pro Aktie festgelegt. Mit dem Einspracheentscheid wurde der steuerbare Betrag für A.X. auf Fr. 100'947.16, ergebend eine Schenkungssteuer von Fr. 27'035.90, und für B.X. auf Fr. 105'740.79, ergebend eine Schenkungssteuer von Fr. 9'587.20 festgelegt.