KSGE 2016 Nr. 15 StG § 238 Abs. 1, VV StG § 34 Abs. 1 Schenkungssteuer, Bemessung, Verkehrswert Bei der Feststellung des Verkehrswerts von Beteiligungen ohne Kurswert für die Veranlagung der Schenkungssteuer geht es nicht um den Einbezug einer allenfalls möglichen künftigen Unternehmensentwicklung, sondern um eine statische Betrachtung. In casu Angemessenheit des aufgrund der sog. Praktikermethode ermittelten Verkehrswerts. Sachverhalt: 1.1 Die Ehegatten C. (25 Aktien) und D.Y. (24 Aktien) sowie A. (25 Aktien) und B.X. (25 Aktien) hielten zusammen 98 der 100 Aktien der „E. Holding AG“. Die „E. Holding AG“ hielt 100 % der Aktien der „E. AG“, welche als Betriebsgesellschaft tätig war.