Die Z. Holding AG ist Alleinaktionärin der A. (Suisse) AG, die u.a. Eigentümerin der beiden Grundstücke GB B. Nr. 001 und GB C. Nr. 0001 ist. 1.2 Mit Rechnung und Veranlagungsverfügung Nr. 00000001 vom 21. Juni 2013 stellte das Departementssekretariat des Finanzdepartements der X. Holding AG die Gebühren und Auslagen in Rechnung und eröffnete ihr die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 304'040.--, berechnet zum Satz von 2,2 % auf einem Abgabewert von Fr. 13'820'000.--. Gegen diese Veranlagung der Handänderungssteuer erhob die X. Holding AG am 26. Juli 2013 Einsprache an das Steueramt des Kantons Solothurn.