das Grundstück GB A. Nr. 002. Y. sel. erhielt in der Folge eine Rechnung für Handänderungssteuern von rund CHF 53‘867. Diese Rechnung und der Kaufpreis wurden indes nicht bezahlt. Y. sel. verstarb am 2. Juli 2009. Am 18. August 2009 teilte der Rekurrent der Amtschreiberei Region Solothurn mit, er wolle den Kaufvertrag mangels Bezahlung aufheben. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen ist festzuhalten, dass der fragliche Kaufvertrag gültig zustande gekommen und dementsprechend auch im Grundbuch eingetragen worden ist. Die Bezahlung des Kaufpreises war keine Bedingung.