Am 19. Juni 2012 meldete das Konkursamt B. dem Grundbuchamt Region Solothurn die Eintragung des Eigentumsübergangs gestützt auf die Abtretungsverfügung vom 24. Mai 2012. Mit Rechnung und Veranlagungsverfügung Nr. 00000002 vom 17. August 2012 stellten die Betriebswirtschaftlichen Dienste FD X. die Gebühren und Auslagen in Rechnung und eröffneten ihm die Veranlagung für die Handänderungssteuer von CHF 53‘857.60. Dagegen liess X. am 27. August 2012 Einsprache erheben und beantragen, die angefochtene Rechnung sei vollständig aufzuheben bezüglich Handänderungssteuer und Gebühren sowie Auslagen des Grundbuchamtes.