Sachverhalt 1. X. verkaufte mit Kaufvertrag Nr. 001 vom … 2009 Y. die Liegenschaft GB A. Nr. 002 zum Preis von CHF 2‘475‘000. Mit Rechnung und Veranlagungsverfügung Nr. 00000001 vom … 2009 stellten die Betriebswirtschaftlichen Dienste FD dem Käufer die Gebühren und Auslagen in Rechnung und eröffneten ihm die Veranlagung für die Handänderungssteuer von CHF 53‘857.60, berechnet zum Satz von 2,2 % von einem Abgabewert von CHF 2‘448‘071.20. Mit Schreiben vom 18. August 2009 teilte X. der Amtschreiberei Region Solothurn mit, Y. sei verstorben und habe den Kaufpreis nicht bezahlt; X. wolle den Kaufvertrag aufheben.