5.3 Entgegen der offenbar vertretenen Auffassung des Steueramtes steht die teilweise geschäftliche Nutzung von Räumen einer Wohnliegenschaft der Steuerbefreiung nicht grundsätzlich entgegen, sondern, wie bereits ausgeführt, nur, wenn sie aufgrund der Präponderanzmethode nicht mehr als untergeordnet betrachtet werden kann (vgl. Steuerpraxis 2013 Nr. 4, 2.1). Vorliegend umfassen die Büroräume inkl. WC und Treppe gut 80 m2. Ausgehend von einer aufgrund der eher ländlichen Lage angemessenen Jahresmiete von CHF 150.00/m2 ergibt sich eine Netto-Marktmiete für die Büroräume von ca. CHF 12'000.00.