Auch als separate Wohnung kann der Bürotrakt im bestehenden Zustand mangels sanitärer Anlagen (Küche, Bad etc.) ohne umfangreiche Umbauarbeiten nicht fremdvermietet werden. Es handelt sich also bei der fraglichen Liegenschaft weder um ein eigentliches „Mehrfamilienhaus“ noch um ein „Wohn- und Geschäftshaus“, sondern um eine Wohnliegenschaft mit einem separaten Bürotrakt, konzipiert zur eigenen Nutzung durch die Bewohner des Haupttraktes. 5.3