Auf dem Grundriss für das Erdgeschoss wird ein „separater Bürotrakt oder Wohnung“ mit einem eigenen Entrée bezeichnet. Durch dieses Entrée gelangt man zu einem Besprechungsraum und drei Büroräumen im Erdgeschoss sowie über eine Spindeltreppe zu einem WC im Untergeschoss. Über eine Verbindungstüre im Erdgeschoss ist das separate Entrée für den Nebentrakt mit dem Entrée des Haupttraktes verbunden. Ebenso befindet sich eine Verbindungstüre im Untergeschoss, welche vom Kellerraum des Haupttraktes zum WC bzw. zur Spindeltreppe des „Bürotraktes“ führt. Im Ergebnis besteht somit ein räumlich getrennter, nur theoretisch fremdvermietbarer Bürotrakt, mit zwei Verbindungstüren zum Haupttrakt.