Dasselbe muss für geschäftliche Nebenräume gelten, welche in eine Wohnliegenschaft so integriert sind, dass sie sich eher für die berufliche Nutzung durch die Eigentümer selbst eignen, als zur Fremdvermietung. 5.1 Vorliegend kann den eingereichten Plänen entnommen werden, dass die fragliche Liegenschaft als „Einfamilienhaus mit Büro und freistehendem Carport“ projektiert worden ist. Die Wohnräume befinden sich im Ober- und Erdgeschoss der Liegenschaft, im Untergeschoss befinden sich Keller- und Wasch- bzw. Heizungsräume sowie ein „Disponibel-Raum“. Auf dem Grundriss für das Erdgeschoss wird ein „separater Bürotrakt oder Wohnung“ mit einem eigenen Entrée bezeichnet.