Vorliegend hatte die Rekurrentin mit dem Liegenschaftsverkäufer am … 2012 einen Vorvertrag abgeschlossen, der sämtliche für einen Kaufvertrag wichtigen Elemente enthielt. Demgemäss verpflichtete sich die Käuferin, einen Kaufvertrag zum Preis von CHF 2‘420‘000 abzuschliessen und die Verkäuferin das Grundstück zu übertragen, dementsprechend wurde der beurkundende Notar beauftragt. Ebenfalls geregelt waren die Zahlungsmodalitäten. Bei Nichtzustandekommen des Vertrages sollte die Verursacherin verpflichtet sein, eine Konventionalstrafe von CHF 50‘000 zu bezahlen, bei allfälligem Wahlrecht, auf Erfüllung des Hauptvertrags oder Bezahlung der Konventionalstrafe zu klagen.