Zwar habe die Einsprecherin im Rahmen der Kaufanmeldung zugesichert, das Haus zu einem Einfamilienhaus umzubauen und selbst zu nutzen. Der Geschäftsteil sei jedoch unverändert geblieben, so dass die Liegenschaft zum heutigen Zeitpunkt über eine grosse Wohnung und einen kleineren Geschäftsteil verfüge. 3.2