Inhaltlich sei das Telefongespräch so geführt worden, dass der Vertreter des Steueramtes klar habe erkennen müssen, dass eine andere Sichtweise der Dinge (d.h. die Besteuerung der Handänderung) zur vorgängigen Aufteilung der Liegenschaft in Stockwerkeinheiten geführt hätte. Gerade diese formelle Aufteilung sei vom Sachbearbeiter aber ausdrücklich nicht als notwendig erachtet, sondern mit dem Hinweis auf die Abgabe der entsprechenden Absichtserklärung beim Kauf (Umbau MFH zu EFH) beantwortet worden.