Die im August 2011 begonnenen Umbauarbeiten könnten bis etwa Mitte 2012 abgeschlossen werden, so dass auch der Einzug durch die Käuferin auf diesen Termin zu veranschlagen sei. In der Einsprache wird zudem auf ein Telefonat des Verkäufers mit einem Sachbear-beiter des Steueramtes verwiesen, das im Vorfeld des Kaufvertrages vom … 2011 geführt worden sein soll. In diesem Telefongespräch sei dem Vertreter des Kantonalen Steueramtes die spezielle Situation des MFH, die beabsichtigte Umwandlung in ein EFH sowie die Sicht der Kaufvertragsparteien bezüglich der Steuerbefreiung von der Handänderungssteuer erläutert worden.