Darin wurde beantragt, die geforderte Handänderungssteuer in der Höhe von CHF 8’360 aufzuheben und die Rechnung auf den unangefochtenen Restbetrag von CHF 3'152.20 (für Gebühren etc.) zu reduzieren; mittels Eventualbegehrens wurde beantragt, die Handänderungssteuer dergestalt zu reduzieren, als sie nur auf dem geschäftlich genutzten Teil der Liegenschaft, unter Befreiung des Wohnungsteils, zu erheben sei. Ebenso wurde beantragt, der Einsprache aufschiebende Wirkung zu erteilen, evtl. das Verfahren bis zur Aufteilung der Liegenschaft in Stockwerkeinheiten zu sistieren.