Würden beide Handänderungssteuerveranlagungen bestätigt, würde der gleiche Vorgang einmal für die wirtschaftliche und einmal für die zivilrechtliche Handänderung doppelt belastet werden. Mit Duplik vom 26. Oktober 2012 reichte das KStA ein Berechnungsblatt ein, welches aufzeigen soll, dass der Verkehrswert für die Kaufrechte separat ermittelt wurde. Mit Triplik vom 5. November 2012 liess die Rekurrentin festhalten, dass sie das mit Duplik eingereichte Berechnungsblatt selbst erstellt und dem KStA zur Verfügung gestellt habe. Dies zeige auf, dass das KStA über die gesamten Transaktionen stets im Bilde gewesen sei. Erwägungen 2.