Mit Kaufvertrag vom … 2010 erwarben C., die D. und die E. als Gesamteigentümer sämtliche Aktien der A. zum Kaufpreis von CHF 250'000. Am … 2010 änderte die A. ihre Firma X. und verlegte den Sitz nach F. Mit Veranlagungsverfügung vom 26. August 2011 erhob die Amtschreiberei von den drei Gesamteigentümern aufgrund der wirtschaftlichen Handänderung von GB Nr. 0000 Handänderungssteuern von insgesamt CHF 145'579. Diese Veranlagung erwuchs in Rechtskraft. 1.2 Mit Schreiben vom 15. April 2011 erklärte die X. gegenüber der bisherigen Eigentümerin der Einwohnergemeinde der Stadt F. die Ausübung der Kaufrechte an den beiden Grundstücken GB Nr. 0001 und 0002.