Nach Abschluss des Ge-schäftsjahres soll jedem Gesellschafter für seinen Kapitalanteil ein Zins von 4% gutge-schrieben werden. Verbleibt nach Auszahlung der Zinsen ein Gewinn, so beschliessen die Gesellschafter darüber, in welcher Höhe er auszuschütten ist (Art. 7 Gesell-schaftsvertrag). Die Aufnahme neuer Gesellschafter erfolgt einstimmig. In Absprache mit dem neuen Gesellschafter legen die bisherigen Gesellschafter den Betrag fest, den der neue Gesellschafter in die Gesellschaft einzubringen hat und der seinem Kapitalkonto gutgeschrieben wird (Art. 12 Gesellschaftsvertrag).