Der Gutachter verweist etwa auf das Urteil des Bundesgerichts im Verfahren 2C_947/2010 vom 5. Mai 2011 bezüglich eines Urteils des Kantonalen Steuergerichts. Darin habe das Bundesgericht sich zum Schenkungsbegriff des solothurnischen Rechts geäussert und explizit auf die „zugrunde liegende Schenkungsabsicht“ verwiesen. Der Gutachter verkennt hier den Kontext dieser Aussage. Das Bundesgericht hatte in diesem Fall zu beurteilen, ob die dortigen Parteien zivilrechtlich betrachtet eine Schenkung via ein simuliertes Darlehensgeschäft vorgenommen hatten.